Anwalt für Arbeitsrecht in Düren

Kündigung erhalten? Abfindung zu niedrig? Abmahnung bekommen? Rechtsanwalt Thuir kämpft für Ihre Rechte – mit über 40 Jahren Erfahrung.

Ihre Situation

Kennen Sie das?

Sie haben eine Kündigung erhalten: Plötzlich ist Ihr Job weg. Sie wissen nicht, ob die Kündigung rechtens ist und wie Sie sich wehren können. Die Existenzangst raubt Ihnen den Schlaf.

Die Abfindung ist viel zu niedrig: Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine lächerliche Abfindung an. Sie haben das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden, wissen aber nicht, was Ihnen zusteht.

Sie wurden abgemahnt: Eine Abmahnung liegt auf Ihrem Schreibtisch. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und haben Angst vor der nächsten Kündigung.

Rechtsanwalt Berners holt Sie aus dieser Situation raus.

Leistungen im Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Ihre Kündigung wird auf Rechtmäßigkeit geprüft

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Geprüft wird:

  • Kündigungsfrist eingehalten?
  • Kündigungsgrund berechtigt?
  • Betriebsrat angehört?
  • Schwerbehinderung berücksichtigt?
  • Mutterschutz beachtet?

Zusammenfassung: Thuir – Berners prüft Kündigungen auf Rechtmäßigkeit und vertritt Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Düren. Fachanwalt Jürgen F. Berners hat über 20 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz.

Abfindungen

Eine faire Abfindung wird für Sie verhandelt

Als Faustregel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Aber oft ist mehr drin!

Verhandelt wird für Sie:

  • Höhere Abfindung durch geschickte Verhandlung
  • Steueroptimierung der Abfindung
  • Schnelle Einigung ohne langwieriges Verfahren

Beispiel: Ein Mandant mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.000 Euro Bruttogehalt erhielt 15.000 Euro Abfindung statt der angebotenen 8.000 Euro.

Zusammenfassung: Die durchschnittliche Abfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Rechtsanwalt Berners verhandelt oft höhere Abfindungen durch Fachanwalt-Expertise.

Arbeitsverträge

Ihr Arbeitsvertrag wird vor Unterzeichnung geprüft

Viele Arbeitsverträge enthalten unwirksame Klauseln:

  • Überlange Probezeiten
  • Unwirksame Wettbewerbsverbote
  • Unzulässige Ausschlussfristen
  • Intransparente Bonusregelungen

Ihr Vertrag wird geprüft und bessere Konditionen werden verhandelt.

Aufhebungsverträge

Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Prüfung!

Ein Aufhebungsvertrag kann Sie teuer zu stehen kommen:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen)
  • Verlust von Ansprüchen
  • Zu niedrige Abfindung
  • Nachteilige Zeugnisformulierung

Der Aufhebungsvertrag wird geprüft und nachverhandelt.

Zusammenfassung: Aufhebungsverträge können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen. Thuir – Berners empfiehlt, Aufhebungsverträge vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.

Abmahnungen

Unberechtigte Abmahnungen werden abgewehrt

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung. Geprüft wird:

  • Ist die Abmahnung berechtigt?
  • Ist sie formell korrekt?
  • Kann sie aus der Personalakte entfernt werden?

Unberechtigte Abmahnungen werden aus Ihrer Akte entfernt.

Arbeitszeugnisse

Für ein gutes Zeugnis wird gekämpft

Ein schlechtes Zeugnis kann Ihre Karriere ruinieren. Geprüft wird:

  • Entspricht das Zeugnis Ihrer Leistung?
  • Sind versteckte negative Formulierungen enthalten?
  • Fehlen wichtige Tätigkeiten?

Es wird durchgesetzt, dass Sie ein faires Zeugnis erhalten.

Zusammenfassung: Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Rechtsanwalt Berners prüft Zeugnisse auf versteckte negative Formulierungen und setzt Korrekturen durch.

Überstunden

Ihr Geld wird zurückgeholt

Unbezahlte Überstunden? Das muss nicht sein!

Durchgesetzt wird:

  • Bezahlung geleisteter Überstunden
  • Freizeitausgleich
  • Nachweis durch Arbeitszeiterfassung

Weitere Leistungen

  • Urlaubsansprüche durchsetzen
  • Teilzeit und Befristung prüfen
  • Betriebsrat-Beratung
  • Schwerbehinderung (besonderer Kündigungsschutz)
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Mobbing am Arbeitsplatz

So läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab

Schritt 1: Kündigung erhalten (Tag 0)

Sie erhalten die Kündigung. Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage!

Schritt 2: Erstberatung (Tag 1-3)

Ihre Kündigung wird geprüft und Ihre Erfolgschancen werden besprochen. Kostenlose Ersteinschätzung.

Schritt 3: Kündigungsschutzklage (bis Tag 21)

Die Klage wird beim Arbeitsgericht Düren eingereicht. Frist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!

Schritt 4: Gütetermin (nach 2-4 Wochen)

Das Gericht lädt zu einem Gütetermin. Hier wird oft ein Vergleich geschlossen (Abfindung).

Schritt 5: Kammertermin (falls kein Vergleich)

Wenn keine Einigung zustande kommt, findet ein Kammertermin statt. Hier wird verhandelt und entschieden.

Schritt 6: Urteil oder Vergleich

Entweder wird ein Vergleich geschlossen (meist mit Abfindung) oder das Gericht entscheidet.

Zusammenfassung: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Thuir – Berners reicht Klagen beim Arbeitsgericht Düren ein.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht

Peter Thuir

Rechtsanwalt, Dipl.-rer.soc

  • Interdisziplinäre Ausbildung (Recht + Sozialwissenschaften)
  • Besonderes Verständnis für betriebliche Strukturen
  • Beratung im Arbeitsrecht

Jürgen F. Berners

Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Düren

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Ihr Ansprechpartner: Peter Thuir

Kanzlei Thuir - Berners

Markt 15
52349 Düren

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