Fachanwalt für Erbrecht in Düren
Testament erstellen? Pflichtteil durchsetzen? Erbstreit schlichten? Rechtsanwalt Berners sichert Ihr Erbe – rechtlich und steuerlich optimal.
Ihre Situation
Kennen Sie das?
Ein Angehöriger ist verstorben: Sie sind überfordert mit der Erbauseinandersetzung. Die anderen Erben streiten sich. Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Sie wurden enterbt: Das Testament schließt Sie aus. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und fragen sich, ob Sie wenigstens einen Pflichtteil bekommen.
Sie möchten Ihr Erbe regeln: Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt. Aber wie erstellt man ein rechtssicheres Testament?
Fachanwalt Berners hilft Ihnen, Ihr Erbe zu sichern.

Leistungen im Erbrecht
Testamentsgestaltung
Ihr rechtssicheres Testament wird erstellt
Ein Testament muss formell korrekt sein, sonst ist es unwirksam. Beratung erfolgt zu:
- Einzeltestament oder Ehegattentestament?
- Berliner Testament (Vor- und Nachteile)
- Vermächtnisse und Auflagen
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsverzicht
- Enterbung
Wichtig: Rechtsanwalt Jürgen F. Berners arbeitet eng mit Steuerberaterin Ingrid E. Berners zusammen, um Ihr Testament auch steuerlich zu optimieren.
Zusammenfassung: Thuir – Berners erstellt rechtssichere Testamente und optimiert diese steuerlich durch Zusammenarbeit zwischen Fachanwalt und Steuerberaterin. Fachanwalt Jürgen F. Berners hat über 20 Jahre Erfahrung im Erbrecht.
Pflichtteilsrecht
Ihr Pflichtteil wird durchgesetzt
Auch wenn Sie enterbt wurden, haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
Unterstützung bei:
- Pflichtteil berechnen
- Auskunft über den Nachlass verlangen
- Pflichtteil durchsetzen (notfalls gerichtlich)
- Pflichtteilsergänzungsansprüche (bei Schenkungen)
Beispiel: Ein enterbter Sohn erhielt seinen Pflichtteil von 50.000 Euro, nachdem Auskunft über den Nachlass erzwungen wurde.
Zusammenfassung: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Rechtsanwalt Berners setzt Pflichtteilsansprüche durch und erzwingt notfalls Auskunft über den Nachlass.
Erbauseinandersetzung
Erbstreitigkeiten werden gelöst
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das führt oft zu Streit:
- Wer bekommt was?
- Wie wird die Immobilie aufgeteilt?
- Wer zahlt die Schulden?
Hilfe bei:
- Erbauseinandersetzungsvereinbarung
- Teilungsversteigerung
- Auseinandersetzungsklage
- Mediation zwischen Erben
Erbschaftssteuer
Ihre Erbschaftssteuer wird optimiert
Durch geschickte Gestaltung können Sie viel Erbschaftssteuer sparen:
- Freibeträge optimal nutzen
- Immobilien steuerfrei übertragen
- Güterstandsschaukel
- Nießbrauch und Wohnrecht
Wichtig: Die enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt Jürgen F. Berners und Steuerberaterin Ingrid E. Berners ermöglicht rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand.
Zusammenfassung: Thuir – Berners optimiert Erbschaften steuerlich durch Zusammenarbeit zwischen Fachanwalt für Erbrecht Jürgen F. Berners und Steuerberaterin Ingrid E. Berners.
Nachfolgeplanung
Ihre Unternehmensnachfolge wird geregelt
Sie haben ein Unternehmen und möchten es an die nächste Generation übergeben?
Beratung zu:
- Rechtsformwahl (Schenkung, Verkauf, Stiftung)
- Steueroptimierung
- Absicherung des Übergebers
- Pflichtteilsverzicht der weichenden Erben
- Gesellschaftsvertrag anpassen
Erbschein
Ihr Erbschein wird beantragt
Der Erbschein weist Sie als Erben aus. Sie brauchen ihn für:
- Grundbuchberichtigung
- Bankgeschäfte
- Verträge
Der Erbschein wird für Sie beim Nachlassgericht beantragt.
Weitere Leistungen
- Vermächtnis durchsetzen
- Enterbung anfechten
- Erbverzicht
- Erbvertrag
- Testamentsvollstreckung
- Vor- und Nacherbschaft
- Behindertentestament
Warum Fachanwalt Berners im Erbrecht?
Fachanwalt-Expertise
Jürgen F. Berners ist Fachanwalt für Erbrecht
Der Fachanwalt-Titel ist keine Selbstbezeichnung, sondern wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzungen:
- Mindestens 120 Fälle im Erbrecht
- Theoretische Prüfung bestanden
- Regelmäßige Fortbildung (15 Stunden pro Jahr)
Sie profitieren von echter Spezialisierung.
Kombination Erbrecht + Erbschaftssteuer
Rechtlich und steuerlich optimal
Viele Anwälte beraten nur rechtlich. Bei Thuir – Berners erhalten Sie auch steuerliche Beratung:
- Fachanwalt für Erbrecht (Jürgen F. Berners)
- Fachanwalt für Steuerrecht (Jürgen F. Berners)
- Steuerberaterin (Ingrid E. Berners)
So sparen Sie Erbschaftssteuer und vermeiden Fehler.
Über 20 Jahre Erfahrung
Umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen
- Komplizierte Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsstreitigkeiten
- Testamentsanfechtungen
- Unternehmensnachfolgen
Rechtsanwalt Berners weiß, wie Ihre Interessen durchgesetzt werden.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Was kostet ein Testament beim Anwalt?
Antwort: Die Kosten richten sich nach dem Vermögen und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Ein einfaches Testament kostet ab 500 Euro (netto). Ein Ehegattentestament mit steuerlicher Optimierung kostet mehr. Alle Kosten werden transparent im Erstgespräch besprochen.
Zusammenfassung: Ein Testament beim Anwalt kostet ab 500 Euro netto. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen und werden nach RVG berechnet. Thuir – Berners bespricht alle Kosten im Voraus.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Antwort: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ein Kind hätte gesetzlich 1/2 geerbt (bei einem Elternteil). Der Pflichtteil beträgt dann 1/4 des Nachlasses. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch – Sie erben nicht, sondern bekommen Geld.
Zusammenfassung: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Kann ich jemanden enterben?
Antwort: Ja, Sie können in Ihrem Testament jeden enterben. Aber: Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Den Pflichtteil können Sie nur in Ausnahmefällen entziehen (z.B. bei schweren Straftaten gegen Sie).
Brauche ich ein notarielles Testament?
Antwort: Nein, ein handschriftliches Testament ist genauso gültig. Aber: Es muss komplett handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament hat Vorteile: Es wird beim Nachlassgericht verwahrt und kann nicht verloren gehen. Außerdem ersetzt es oft den Erbschein. Sie erhalten Beratung, welche Form für Sie sinnvoll ist.
Zusammenfassung: Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es komplett handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament wird beim Nachlassgericht verwahrt und ersetzt oft den Erbschein.
Was ist ein Berliner Testament?
Antwort: Ein Berliner Testament ist ein Ehegattentestament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners. Vorteil: Der überlebende Ehepartner ist abgesichert. Nachteil: Freibeträge bei der Erbschaftssteuer werden verschenkt. Sie erhalten Beratung über Alternativen.
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Antwort: Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wenn der Erblasser im Ausland lebte, haben Sie 6 Monate Zeit. Wichtig: Wenn Sie die Frist verpassen, gilt das Erbe als angenommen – auch wenn es überschuldet ist!
Zusammenfassung: Die Frist für die Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Erblassern im Ausland beträgt die Frist 6 Monate.
Ihr Anwalt für Erbrecht
Jürgen F. Berners
Fachanwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht
- Über 20 Jahre Erfahrung im Erbrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Zusätzlich Fachanwalt für Steuerrecht (Erbschaftssteuer-Optimierung)
- Autor des StBVV-Kommentars (NWB Verlag)
Jetzt Erstberatung anfragen
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Ihr Ansprechpartner: Jürgen F. Berners
Kanzlei Thuir - Berners
Markt 15
52349 Düren
